Für mehr Sicherheit: Hygiene- und Infektionsschutzkonzept.
Für mehr Sicherheit: Hygiene- und Infektionsschutzkonzept.

SSV setzt beim Training auf mehr Sicherheit.
Hygiene- und Infektionsschutzkonzept erarbeitet.

20. Mai 2020

Seit 12. Mai drehen sich wieder die Rennräder auf der Geraer Rad­rennbahn. An Massenwettbewerbe ist derzeit noch nicht zu denken, es bleibt beim Einzeltraining. Trotz weiterer Lockerung der Vorschriften zur Eindämmung der Gefahr einer COVID-19-Er­krankung ist Vorsicht geboten. Die Gesundheit der Sport­ler/­innen und auch der Trainer/innen, Übungsleiter und Ehren­amt­li­chen hat absolut Vorrang.

Die vom Präsidium herausgegebenen Verhaltens- und Hy­gie­ne­re­geln vom 12. Mai 2020 sind nun am 20. Mai kon­kre­ti­siert sowie durch die Erarbeitung eines Hygiene- und In­fek­tions­schutz­kon­zep­tes ergänzt worden, welches in der nächsten Zeit je nach Aktualität weiter zu konkretisieren ist.

Vorerst gelten folgende Verhaltens- und Hygieneregeln:
  • Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung und jeglichen weiteren Erkältungssymptomen dürfen die Sport­stätte nicht betreten und nicht am Training teilnehmen.

  • Sportler/innen, die in den beiden Wochen vor einem Training Kontakt zu einer mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Person oder Reiserückkehrern hatten, dürfen die Sport­stätte nicht be­tre­ten und nicht am Training teilnehmen.

  • Kann der Mindestabstand nicht gewahrt werden, besteht Mund-Nase-Schutzpflicht für alle Personen (Trainer/innen, Eh­ren­amt­li­che, Sportler/innen, Begleitpersonen) im außersportlichen Bereich.

  • Eltern können bis zur Sportanlage ihr Kind/ihre Kinder bringen und abholen. Kein Zugang zur Sportanlage.

  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist beim Betreten und Ver­lassen der Sportanlage sowie bei allen Trainingsinhalten einzuhalten.

  • Ferner wird eindringlich darauf verwiesen, dass nur per­so­na­li­sier­te Getränkeflaschen und Handtücher zu benutzen sind, die die Sporttreibenden selbst zum Training mitbringen und wieder mitnehmen.

  • Das Mitführen und der Verzehr von Essen vor und in der Sport­an­la­ge sind untersagt.

  • Sportler/innen betreten die Sportanlage bereits in Sport­be­klei­dung.

  • Es gibt keine Benutzung von Umkleideräumen.

  • Duschen ist verboten.

  • Wechsel der Schuhe, Straßen- und Sportschuhe, erfolgt im vorgegebenen Bereich.


Nach der ersten Woche kann eingeschätzt werden, dass das Training erfolgreich läuft. So halten sich alle Beteiligten an die Vorgaben. Dafür gilt allen ein besonderer Dank, den das Prä­si­di­um auch an die Eltern weitergibt, für das Verständnis und de­ren Hilfe bei der Umsetzung der durch den Verein ge­trof­fe­nen Verhaltens- und Hygieneregeln.


Eine Bitte haben wir noch:
Zu einer konsequenten Gewährleistung der Einhaltung der Hy­gie­ne­re­geln bedarf es notwendiger Desinfektionsmittel und Flüs­sig­sei­fe. Leider werden diese Mittel nicht durch den Be­trei­ber der Sportstätte gestellt. Wer kann unterstützend helfen?
(Ansprechpartner: Trainer/innen; buero@ssv-gera.de)



Gemeinsam sind wir stark!
Blicken wir mit Optimismus in die Zukunft!   (ssv) « zurück

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